Kann ich anstelle eines Mietwagens auch den Nutzungsausfall geltend machen?
Ja, wird für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung (bei Totalschaden) kein Mietwagen in Anspruch genommen, so kann man stattdessen den Nutzungsausfall geltend machen. Die entsprechenden Kosten werden vom Sachverständigen ermittelt.
Zuletzt aktualisiert am 21.01.2020 von Stephanie Nowak.